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Die auf dieser Seite dargestellte harmonisierte Mitteilung informiert Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte beim Kauf von Waren. Nachfolgend finden Sie ergänzende Informationen zur Geltendmachung dieser Rechte bei der CS Bewässerungssysteme GmbH.
Verbraucherinformation gesetzliche Mängelrechte 2 Jahre bei neuen Waren
Für Verbraucher
Ihre gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Waren
Ist eine gekaufte Ware mangelhaft, stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern die gesetzlichen Mängelrechte zu. Diese Rechte bestehen unmittelbar aufgrund des Kaufvertrags und werden durch die nachfolgenden Informationen nicht eingeschränkt.
Nacherfüllung
Ist eine Ware mangelhaft, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zunächst Nacherfüllung verlangen. Dabei können Sie grundsätzlich zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Ware wählen. Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften der Verkäufer.
Weitere gesetzliche Rechte
Liegen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vor, kommen neben der Nacherfüllung insbesondere eine Minderung des Kaufpreises, der Rücktritt vom Vertrag sowie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in Betracht.
Verjährungsfrist bei neuen Waren
Bei den von uns angebotenen neuen Waren beträgt die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Gesetzliche Regelungen über Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung bleiben unberührt.
Vermutung innerhalb des ersten Jahres
Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den gesetzlichen Anforderungen abweichender Zustand der Ware, wird grundsätzlich vermutet, dass dieser bereits bei Gefahrübergang vorlag. Die gesetzlichen Ausnahmen bleiben unberührt.
Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Garantie zu unterscheiden. Die CS Bewässerungssysteme GmbH gewährt derzeit keine zusätzliche freiwillige Garantie. Ihre gesetzlichen Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
Hinweis für Unternehmer
Die harmonisierte Gewährleistungsmitteilung richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher. Bei Verträgen mit Unternehmern gelten die gesetzlichen Mängelrechte sowie gegebenenfalls wirksam vereinbarte Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.